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maedchen

WERDEN SIE PATE

Mit einer Patenschaft finanzieren Sie einem Jugendlichen in Ecuador eine dreijährige Fachausbildung in der Weberei, Keramikwerkstatt, Kochschule, Mechanikerschule oder im Schreinerbetrieb. 

> Mehr Infos

Statuten

Art. 1 Name, Sitz

Unter dem Namen „La Rosa Ecuadorhilfe“ besteht mit Sitz in 9630 Wattwil ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.

Art. 2 Zweck

Der Verein bezweckt die Beschaffung von finanziellen Mitteln zur Unterstützung von Projekten in Ecuador, welche den Bewohnern ermöglichen, durch Schulung und eigene Aktivitäten ihre Lebensgrundlagen zu verbessern, ihr kulturelles Bewusstsein und ihre Selbständigkeit zu fördern.

Die Unterstützung der Projekte erfolg unkompliziert, aber sehr effizient. Jeder in der Schweiz gespendete Franken kommt vollumfänglich einem klar definierten Projekt zugute.

Art. 3 Mittel

Der Verein beschafft sich die dafür benötigten Mittel unter anderem durch die Mitgliederbeiträge und durch Entgegennahme von Spenden, Geschenken und sonstigen Zuwendungen.

Art. 4 Mitgliedschaft

Der Verein umfasst folgende Mitgliederkategorien:

  • Einzelmitglieder
  • Beitragsbefreite Mitglieder
  • Gönnermitglieder

Einzelmitglieder sind natürliche Personen, die sich bei einem Vorstandsmitglied gemeldet haben.

Beitragsbefreite Mitglieder sind jene Personen, die sich zur Übernahme einer Patenschaft verpflichtet haben. Die Beitragsbefreiung gilt nur während der Dauer der Patenschaft.

Gönnermitglieder sind natürliche und juristische Personen, die den Verein mit einem regelmässigen jährlichen Beitrag von mindestens 4-facher Höhe des Beitrags der Einzelmitglieder unterstützen.

Art. 5 Rechte und Pflichten

Durch den Beitritt in den Verein verpflichtet sich das Mitglied, die Bestimmungen der Statuten einzuhalten und den Mitgliederbeitrag oder die Beiträge für eine Patenschaft termingerecht zu bezahlen.

Art. 6 Finanzielles 

Das Rechnungsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober.

Der Jahresbeitrag der Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt.

Art. 7 Organisation

Die Organe des Vereins „La Rosa Ecuadorhilfe“ sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Rechnungsrevisoren

Art. 8 Mitgliederversammlung

Jedes Jahr findet eine Mitgliederversammlung stat.

Der Vorstand lädt die Mitglieder mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich ein. 

Die Mitgliederversammlung beschliesst über:

  • Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages
  • Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
  • Revision der Statuten

Art. 9 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.

Frau Rosa Frei ist dauernde Präsidentin des Vereins, sofern sie nicht auf eigenen Wunsch zurücktritt. Sie bestimmt die Projekte, die durch den Verein unterstützt werden.

Der Vorstand erfüllt alle Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung gehören.

Art. 10 Rechnungsrevisoren

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren.

Art. 11 Auflösung des Vereins

Der Verein kann jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Es bedarf dazu einer Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder.

Der Vorstand wird mit der Liquidation betraut. Das zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vermögen wird vollständig  einer schweizerischen Organisation für Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellt.

Die vorliegende Statuten wurden an der Gründungsversammlung des Vereins „La Rosa Ecuadorhilfe“ vom 31. Oktober 2005 beschlossen und treten sofort in Kraft.